Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alexander Stemer / Party-Spass Events
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Alexander Stemer, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
Alexander Stemer ist Unternehmer im Bereich der Kinder- und Erwachsenenunterhaltung sowie der Vermittlung und Organisation von Künstlern und Unterhaltungsdienstleistungen in Österreich und Deutschland.
Der Auftragnehmer tritt unter anderem unter der Marke „Party-Spass Events“ sowie unter weiteren Marken und Internetauftritten auf.
Mit Abschluss eines Vertrages akzeptiert der Auftraggeber die jeweils gültigen AGB, sofern diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
2. Angebot, Buchung und Vertragsabschluss
Anfragen können insbesondere per E-Mail, Kontaktformular, Telefon oder über ein vom Auftragnehmer bereitgestelltes Buchungssystem erfolgen.
Auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Informationen kann der Auftragnehmer einen Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot erstellen.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder – sofern im Einzelfall vereinbart – mündlich annimmt und der Auftragnehmer die Buchung bestätigt.
Bei einer direkten Buchung über einen Online- bzw. Ticketshop kommt der Vertrag entsprechend dem dort vorgesehenen Buchungsablauf zustande.
Das Angebot enthält die vereinbarten Leistungen sowie den dafür vorgesehenen Preis bzw. Budgetrahmen.
Werden die ursprünglich vereinbarten Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers nachträglich erweitert, reduziert oder verändert, kann sich das vereinbarte Honorar entsprechend erhöhen oder vermindern.
3. Durchführung und Änderungen des Programms
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen entsprechend dem jeweiligen Angebot und den im Vorfeld abgestimmten Rahmenbedingungen.
Ändern sich während der Veranstaltung die vereinbarten Abläufe aufgrund von Umständen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind – beispielsweise durch erhebliche Verspätungen, Änderungen des Veranstaltungsablaufs, ungeeignete räumliche oder technische Voraussetzungen, Witterungseinflüsse oder Sicherheitsbedenken –, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Programm den tatsächlichen Gegebenheiten angemessen anzupassen.
Soweit die vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber bzw. dessen Sphäre zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig erbracht werden kann, bleibt der vereinbarte Honoraranspruch grundsätzlich bestehen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem österreichischen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), soweit dieses auf den jeweiligen Vertragsabschluss Anwendung findet.
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGGinsbesondere dann kein gesetzliches Rücktrittsrecht bestehen, wenn für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
Dies betrifft insbesondere gebuchte Künstlerauftritte, Kinderanimationen, Shows und vergleichbare Veranstaltungsdienstleistungen für einen konkret vereinbarten Veranstaltungstermin.
Soweit im konkreten Fall ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, kann der Rücktritt innerhalb der gesetzlichen Frist ohne Angabe von Gründen erklärt werden.
Eine entsprechende Erklärung kann insbesondere per E-Mail an office@party-spass.net übermittelt werden.
Dem Auftraggeber wird empfohlen, sich den Eingang der Stornierung bzw. Rücktrittserklärung bestätigen zu lassen.
Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare bzw. rückerstattbare Kosten, insbesondere für individuell bestellte Materialien, Dekorationen oder Geschenkartikel, können dem Auftraggeber im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.
5. Mitwirkungspflichten und Informationsübermittlung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die für Angebotserstellung, Planung und Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.
Hierzu zählen insbesondere Veranstaltungsort, Datum, Beginn und Dauer der Veranstaltung, Teilnehmerzahl, Altersstruktur, gewünschte Leistungen sowie gegebenenfalls besondere räumliche, organisatorische oder sicherheitsrelevante Umstände.
Änderungen dieser Angaben sind dem Auftragnehmer möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Die zur Vertragsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
6. Aufsichtspflicht bei Kinderveranstaltungen
Mit der Buchung einer Kinderanimation oder eines Kinderprogramms übernimmt der Auftragnehmer keine Aufsichtspflicht im rechtlichen Sinne.
Die Aufsicht über die anwesenden Kinder verbleibt während der gesamten Veranstaltung beim Auftraggeber bzw. bei den Eltern, Erziehungsberechtigten oder sonstigen hierfür verantwortlichen Aufsichtspersonen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Veranstaltung eine ausreichende Anzahl geeigneter Aufsichtspersonen anwesend ist.
Die Animateure und Künstler des Auftragnehmers sind für die Durchführung des gebuchten Unterhaltungsprogramms zuständig und ersetzen keine Aufsichtspersonen.
7. Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig, fachgerecht und entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zu erbringen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftragnehmer für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden, bleiben davon unberührt.
Für Schäden oder Leistungsstörungen, die durch eigenständig beauftragte externe Dienstleister verursacht werden und für die der Auftragnehmer gesetzlich nicht einzustehen hat, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von ihm oder Personen verursacht werden, für die er einzustehen hat.
Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstige für die Durchführung relevante Besonderheiten sind dem Auftragnehmer vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
Dies betrifft insbesondere mögliche Reaktionen auf Schminkprodukte, Latex bzw. Luftballons, Lebensmittel, Klebstoffe oder vergleichbare Materialien.
8. Höhere Gewalt
Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer und vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Ereignisse nicht durchgeführt werden, besteht für die Dauer bzw. im Umfang der Verhinderung keine Verpflichtung zur Leistungserbringung.
Als höhere Gewalt können insbesondere Naturkatastrophen, extreme Unwetter, behördliche Veranstaltungsverbote, Streiks, Brände, erhebliche Verkehrsstörungen oder vergleichbare unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse gelten.
Kann die Veranstaltung aufgrund eines solchen Ereignisses endgültig nicht durchgeführt werden, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen grundsätzlich zurückerstattet, soweit dem keine bereits angefallenen, nicht rückerstattbaren Kosten gegenüberstehen.
Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Kosten, beispielsweise für speziell angefertigte oder bestellte Materialien, Dekorationen oder Geschenkartikel, können im gesetzlich zulässigen Umfang in Abzug gebracht werden.
9. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Honorar ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
Aufträge über € 1.000
Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert von mehr als € 1.000 ist grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsabschluss zu leisten, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Wird die vereinbarte Anzahlung trotz Fälligkeit nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der Auftragnehmer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die verbleibenden 50 % sind entsprechend der auf der Rechnung angegebenen Fälligkeit zu bezahlen.
Aufträge bis einschließlich € 1.000
Bei Aufträgen bis einschließlich € 1.000 wird die Rechnung üblicherweise etwa ein bis zwei Wochen vor der Veranstaltung übermittelt.
Sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am Tag der Veranstaltung vollständig eingelangt bzw. bezahlt sein.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung auf das auf der jeweiligen Rechnung angeführte Geschäftskonto.
10. Stornobedingungen
Sofern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht und im Angebot keine abweichenden Stornobedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Stornobedingungen:
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber werden grundsätzlich 50 % des vereinbarten Auftragswertes als Stornogebühr verrechnet.
Erfolgt die Stornierung 24 Stunden oder weniger vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung, können 100 % des vereinbarten Auftragswertes verrechnet werden.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Bereits entstandene, nicht stornierbare Kosten für Materialien, Dekorationen, Geschenkartikel oder sonstige speziell für den Auftrag beschaffte Leistungen können zusätzlich im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden, sofern diese nicht bereits durch die Stornogebühr abgegolten sind.
11. Künstlerzuteilung und Vertretung
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich die Durchführung durch einen bestimmten Künstler vereinbart wurde, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Person.
Die Einteilung der Künstler, Animateure und sonstigen Mitarbeiter erfolgt durch den Auftragnehmer.
Fällt ein vorgesehener Künstler beispielsweise aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstiger Verhinderung aus, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen geeigneten und nach Möglichkeit gleichwertigen Ersatzkünstler einzusetzen.
Der Einsatz eines gleichwertigen Ersatzkünstlers führt grundsätzlich zu keiner Minderung des vereinbarten Honorars.
Kann trotz angemessener Bemühungen kein geeigneter Ersatz bereitgestellt und die vereinbarte Leistung daher nicht erbracht werden, entfällt die Zahlungspflicht für die nicht erbrachte Leistung. Bereits dafür geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
Weitergehende Schadenersatzansprüche aufgrund eines Künstlerausfalls bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
12. Voraussetzungen am Veranstaltungsort
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die für die Veranstaltung notwendigen organisatorischen und behördlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Dazu können – abhängig von Art und Ort der Veranstaltung – insbesondere behördliche Genehmigungen, Sicherheitsmaßnahmen, Sicherheitspersonal, Veranstaltungsanmeldungen, feuerpolizeiliche Genehmigungen sowie Musik- und Aufführungsrechte gehören.
Soweit entsprechende Verpflichtungen den Auftraggeber treffen, sind die damit verbundenen Kosten von diesem zu tragen.
13. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, vertraulich zu behandeln.
Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben davon unberührt.
14. Nebenabreden und Vertragsänderungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer haben Vorrang vor diesen AGB.
Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit schriftlich bzw. in Textform, insbesondere per E-Mail, festgehalten werden.
Zwingende gesetzliche Vorschriften über die Wirksamkeit mündlicher Individualvereinbarungen bleiben unberührt.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies grundsätzlich nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
Bei Verträgen mit Verbrauchern bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Auftraggeber, dass ihm die AGB vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden und er Gelegenheit hatte, deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen.
